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Festivaldorf Moers 2025

Teilnahmebedingungen

Menschenmenge im Festivaldorf.
Auf dem Festivalgelände - Fotocredit: André Symann

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt über unser Anmeldeformular, welches bitte vollständig auszufüllen ist:

Anmeldeformular (Externer Link: docs.google.com) 

Entschieden wird zeitnah im laufenden Verfahren, alle Bewerber:innen erhalten einen Bescheid über eine Zu– oder Absage.

Eine vertragliche Vereinbarung kommt dann zustande, wenn Ihr eine Zusage von uns erhaltet und die Standgebühr überwiesen wurde.

Standgrößen und Gebühren

Die Standgebühr für Non-Food-Stände beträgt € 122,50,- je laufenden Meter bei einer inkludierten Tiefe von 4 m. Ab dem 4. lfd. Mt. kostet jeder weiterer Mt. € 75,-. Ab dem 4. Mt. Tiefe kostet jeder weiterer Mt. € 60,-. Der Aufbau der Stände erfolgt mit dem eigenen Material der Aussteller:innen. Die Standgebühr für Food Angebote erfolgt nach Vereinbarung. 

Auf- und Abbau

Das Festivaldorf öffnet am Freitag, den 06.06.2025 um 15.00 Uhr. Der Aufbau beginnt ab Donnerstag, 05.06.2025, ab 13.00 Uhr. Der Abbau beginnt Montag, den 09.06.2025 ab 23.00 Uhr. Dies sind vorläufige Zeiten und können in den kommenden Monaten noch angepasst werden – in diesem Falle werden die Aussteller:innen rechtzeitig informiert.
Vor Schließung des Festivaldorfes darf nicht mit dem Abbau des Standes begonnen werden.
Für die ausgestellten Waren und Stände kann von der Veranstalterin keine Haftung übernommen werden. Die Standfläche ist ordentlich, ohne Beschädigung und frei von Müll wieder zu verlassen.

Strom

Die Gebühren für Strom und Wasser werden von der Elektro- und Sanitärfirma direkt vor Ort in Bar erhoben (Kosten s. Vertrag). Auf Grund der aktuellen Situation können wir die Energiekosten noch nicht genau beziffern. Wir werden Euch so schnell wie möglich über die maximalen Kosten informieren.

Mitnutzung durch Dritte / Untervermietung

Eine Mitnutzung des Standes durch Dritte ist nur nach Absprache und Genehmigung durch die Veranstalterin zulässig. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt.

Werbung / Marketing / Öffentlichkeits- und Pressearbeit

Eine aktive Bewerbung schließt die Nutzungsrechte von Bild – und Textmaterial der Aussteller:innen für Presse, Web, Soziale Medien - und auf gedrucktem Material ein. Die eingeladenen Presse- und Medienvertreter haben ungehinderten Zugang und Nutzungsrechte von Bild-, Ton– und Textmaterial.

Die Aussteller:innen sind ebenfalls eingeladen, während des Festivaldorfes zu fotografieren, zu filmen und das Material für Werbezwecke einzusetzen. Das Auslegen des eigenen Werbematerials ist am eigenen Stand möglich.

Waren

Die Aussteller:innen bieten nur die in den Anmeldeunterlagen angemeldeten Waren an. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nicht gestattet, ausgenommen sind die Händler:innen, die einen Getränke – oder Foodstand angemeldet haben. Eine Selbstversorgung ist natürlich erlaubt.

Verpackungsmaterial

Zur Reduzierung von Müll und Plastik ist die Ausgabe von Lebensmitteln und Getränken in Einwegplastikbehältern nicht gestattet. Servietten dürfen nur auf Nachfrage ausgegeben werden. Wann immer möglich, sollen Mehrwegbehälter verwendet werden. Alternativ sollen die mitgebrachten Behälter der Besucher:innen mit Essen und/oder Getränken befüllt werden. Biologisch abbaubare Materialien dürfen in begrenztem Umfang und nur in Absprache verwendet werden.

Stornobedingungen

Nach Vertragsschluss ist die Bewerbung mit der Bezahlung der Standgebühren verbindlich. Über einen gewünschten Rücktritt von der Anmeldung wird bis zu 14 Tagen vor Öffnung des Festivaldorfes im Einzelfall entschieden. Dies beinhaltet auch die Rückerstattung von den bereits bezahlten Gebühren. Nach Ablauf der 14-Tagesfrist werden mindestens 50 % der Gebühren einbehalten.

Haftung und Schadensersatz

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Verantwortung. Jegliche Haftung der Veranstalterin ist damit ausgeschlossen. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen die dem/der Aussteller:in oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen.

Die Veranstalterin haftet nicht für Terminänderungen oder Absagen oder Ereignisse durch höhere Gewalt.

Kontakt per E-Mail

markt@moers-festival.de

Verkaufsstände mit Schmuck im Festivaldorf.

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Das bietet das Festivaldorf den Besucher:innen

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